Wichtige Neuerung bei Haftpflichtversicherung
Aufgrund der zahlreichen gemeldeten Schadensfälle bei der LTS-Haftpflichtversicherung UNIQA (Polizze Nr. 2134/000913-9) musste eine Sanierung dieser Polizze in die Wege geleitet werden.Nach einer eingehenden Analyse der Schadensfälle hat der LTS sodann folgende Entscheidung getroffen:
- Ab sofort sind Rodelbahnen in Verbindung mit Aufstiegsanlagen nicht mehr Bestandteil der Haftpflichtversicherung LTS!
- Nicht davon betroffen sind Naturrodelbahnen, die in keiner direkten Verbindung mit Aufstiegsanlagen stehen.
Sollten Tourismusvereine trotzdem auch in Zukunft Rodelbahnen in Verbindung mit Aufstiegsanlagen betreiben wollen, so können die Tourismusvereine auf Wunsch eine Zusatzpolizze zu unserer Haftpflichtversicherung abschließen.
Der LTS-Ausschuss empfiehlt allerdings ausdrücklich, dass solche Rodelbahnen nicht von den Tourismusvereinen sondern von den Aufstiegsanlagen betrieben und versichert werden sollten!
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