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Die Aufgaben der Tourismusverbände
können wie folgt zusammengefasst werden:

* Zuständig für die allgemeine Vermarktung (Marketing) der Orte und des Gebietes (Destination)

* Überörtliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs, die Festlegung gemeinsamer Ziele und
die Abstimmung der Tätigkeit der Tourismusvereine

* Regionale Markenbildung

* Organisation und Durchführung von übergemeindlichen Veranstaltungen

* Vermittlung von Tourismusdiensten und Buchungsservice
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* Profilierung und Positionierung der Destination

* Marktbearbeitung auf Messen, im In- und Ausland

* Verkaufsförderung (Prospekte, etc.)

* Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

* Regionale Gästekarte

* Strategische Weiterentwicklung

* Strategische Partnerschaften

* Hauptansprechpartner für die SMG
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